BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:03.04.2025 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Nexi Germany GmbH mit Bescheid vom 29.01.2025 auf Grundlage des § 64 Absatz 3 Nummer 5a des Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz - ZAG) in der Fassung des Artikels 4 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (Bundesgesetzblatt I S. 2602) ein Bußgeld in Höhe von 30.000 Euro festgesetzt, da keine angemessenen Maßnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung des Geldwäschegesetzes vorlagen.

Der Bußgeldbescheid ist seit dem 15.02.2025 rechtskräftig.

Zur Meldung wechseln

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Wir freuen uns über Ihr Feedback