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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Newsletter 22.04.2024
Maßnahme vom 22.04.2024

Geldwäscheprävention: Commerzbank AG muss Bußgelder zahlen

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Commerzbank AG Geldbußen von insgesamt 1.450.000 Euro verhängt. Der Grund: Die BaFin hatte festgestellt, dass die Commerzbank AG und die ehemalige comdirect Bank AG, deren Gesamtrechtsnachfolgerin die Commerzbank AG ist, ihre Aufsichtspflichten verletzt haben. In Folge der nicht ausreichenden Überwachung haben Mitarbeitende gegen geldwäscherechtliche Pflichten verstoßen, indem sie Kundendaten nicht fristgerecht oder ausreichend aktualisiert und unzureichende interne Sicherungsmaßnahmen getroffen haben. Darüber hinaus wurden aufgrund der Aufsichtspflichtverletzung in drei Fällen die verstärkten Sorgfaltspflichten unzureichend angewendet.
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