Erscheinung:10.03.2025 | Thema Maßnahmen Allgeier SE: Fehler im IFRS-Konzernabschluss
Die Finanzaufsicht BaFin hat bei ihrer Prüfung festgestellt, dass der offengelegte Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards – IFRS) der Allgeier SE zum Stichtag 31. Dezember 2020 fehlerhaft ist.
Die in München ansässige Allgeier SE hat bei der Bilanzierung der Abspaltung der Nagarro Gruppe drei Fehler gemacht.
In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung wurde das „Ergebnis aus abgespaltenem und veräußertem Geschäft“ mindestens 199 Millionen Euro zu niedrig ausgewiesen. Aufgrund der geplanten Abspaltung der Nagarro Gruppe hätte die Allgeier SE die Ausschüttung sämtlicher Aktien der Nagarro SE als Dividendenverbindlichkeit ansetzen müssen. Das hat sie nicht getan und damit gegen die Interpretation 17.14 des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) verstoßen. Danach muss ein Unternehmen, das eine Dividendenverbindlichkeit erfüllt, die Differenz zwischen dem Buchwert der ausgeschütteten Vermögenswerte und dem der Dividendenverbindlichkeit im Gewinn oder Verlust erfassen.
Die Allgeier SE hat in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung den Posten „Abschreibungen und Wertminderungen“ schätzungsweise 4,9 Millionen Euro zu hoch ausgewiesen. Die planmäßige Abschreibung der langfristigen Vermögenswerte der zur Abspaltung vorgesehenen Nagarro Gruppe erfolgte bis zum Tag der Abspaltung. Er hätte aber nur bis zu dem Tag erfolgen dürfen, an dem die Vermögenswerte zur sofortigen Ausschüttung verfügbar waren und die Ausschüttung höchstwahrscheinlich war.
In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung wurde das „Gesamtergebnis der Periode“ insgesamt 14,478 Millionen Euro zu niedrig ausgewiesen. Der Grund: Eigenkapitalbestandteile wurden bei der Abspaltung der Nagarro Gruppe nicht richtig umgegliedert.
Rechtsgrundlagen der BaFin
Die BaFin ist seit 1. Januar 2022 allein für die Überwachung der Bilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig. Rechtsgrundlage hierfür ist das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), und zwar Abschnitt 16, Unterabschnitt 1.
In Bilanzkontrollverfahren prüft die BaFin die Rechtmäßigkeit von Jahresabschlüssen oder Konzernabschlüssen und den zugehörigen (Konzern-) Lageberichten. Stellt sie darin Fehler fest, macht sie diese dem Kapitalmarkt bekannt. Damit soll das Vertrauen von Anlegerinnen und Anlegern gestärkt werden. Grundlage der Bekanntmachung ist § 109 Absatz 2 WpHG.