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Erscheinung:05.08.2025 | Thema Bilanzkontrolle, Maßnahmen PATRIZIA SE: Fehlerbekanntmachung für den offengelegten Konzernabschluss

Die Finanzaufsicht BaFin hat bei einer Prüfung festgestellt, dass der nach internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards – kurz IFRS) erstellte, offengelegte Konzernabschluss der PATRIZIA SE zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 fehlerhaft ist.

Die PATRIZIA SE hatte in 2022 eine Unternehmensgruppe erworben und mit den veräußernden Anteilseignern vereinbart, dass sie für das erworbene Unternehmen tätig bleiben. In der Bilanz hatte PATRIZIA SE den Wert der erworbenen Unternehmensgruppe und die Kosten für die Weiterbeschäftigung des Personals unzulässig verbunden. Beides hätte getrennt voneinander erfasst werden müssen.

Die PATRIZIA SE hat den Fehler im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 erkannt und bereits nach den Vorschriften der IFRS korrigiert. Die hiesige Fehlerfeststellung bezieht sich somit auf den ursprünglich erstellten und offengelegten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023.

Rechtsgrundlagen der BaFin

Die BaFin ist seit 1. Januar 2022 allein für die Überwachung der Bilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig. Rechtsgrundlage hierfür ist Abschnitt 16 Unterabschnitt 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).

In Bilanzkontrollverfahren prüft die BaFin die Rechtmäßigkeit von Jahresabschlüssen oder Konzernabschlüssen und den zugehörigen (Konzern-) Lageberichten. Stellt sie darin Fehler fest, veröffentlicht sie diese. Diese Transparenz informiert den Kapitalmarkt über wesentliche Rechnungslegungsverstöße und stärkt so das Vertrauen von Anlegerinnen und Anlegern. Grundlage der Bekanntmachung ist § 109 Absatz 2 WpHG.

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