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Erscheinung:29.11.2024 | Thema Abwicklung BaFin hebt MREL-Rundschreiben auf

Durch eine neue EU-Richtlinie wird ein Rundschreiben der BaFin zur Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) obsolet. Das Rundschreiben wird deshalb aufgehoben.

In dem MREL-Rundschreiben 08/2021 (A), wurde die Verwaltungspraxis der BaFin zur MREL-Festlegung für Institute und gruppenangehörige Unternehmen, für die der Abwicklungsplan eine Liquidation im Rahmen eines Insolvenzverfahrens vorsieht, dargelegt.

Künftig muss für solche Institute grundsätzlich keine MREL-Festlegung mehr erfolgen.

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