Erscheinung:29.11.2024 | Thema Abwicklung BaFin hebt MREL-Rundschreiben auf
Durch eine neue EU-Richtlinie wird ein Rundschreiben der BaFin zur Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) obsolet. Das Rundschreiben wird deshalb aufgehoben.
In dem MREL-Rundschreiben 08/2021 (A), wurde die Verwaltungspraxis der BaFin zur MREL-Festlegung für Institute und gruppenangehörige Unternehmen, für die der Abwicklungsplan eine Liquidation im Rahmen eines Insolvenzverfahrens vorsieht, dargelegt.
Künftig muss für solche Institute grundsätzlich keine MREL-Festlegung mehr erfolgen.