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Erscheinung:01.04.2023, Stand:geändert am 01.04.2025 | Thema Compliance Verordnung zur Stärkung einer integren Allfinanzaufsicht (BaFin-Integritätsverordnung – BIV) ab 01.04.2025

Zum 1. April 2025 tritt die BaFin-Integritätsverordnung in Kraft. Sie ergänzt den gesetzlichen Rahmen von § 11a FinDAG zu privaten Finanzgeschäften (PFG) der BaFin-Beschäftigten. Die BaFin-Integritätsverordnung enthält auch erstmals Regelungen zum Handel mit Kryptowerten sowie zu bestimmten Nebentätigkeiten.

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