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Erscheinung:20.02.2001 | Geschäftszeichen I 5 - A 231 - 3/2001 | Thema Eigenmittel Risikogewichtung der Mannheimer Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (MVV)

Grundsatz I gemäß § 10, 10a KWG

Mit dem oben genannten Schreiben bitten Sie mich um eine Stellungnahme, wie Risikoaktiva an die Mannheimer Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (MVV) im Grundsatz I (GS I) zu behandeln sind.

Ich teile die von Ihnen geäußerte Auffassung, dass es sich bei der MVV nicht um ein Unternehmen handelt, das gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 1b GS I mit 20 % gewichtet werden kann. Wie im Fall der Stadtwerke Köln GmbH ist bei der Prüfung, ob ein (Mutter)Unternehmen als erwerbswirtschaftlich tätig anzusehen ist, eine Betrachtung des Konzerns ausschlaggebend. Die Unternehmen, die der MVV nachgeordnet sind, stehen im Wettbewerb zu anderen Unternehmen, und sind daher als erwerbswirtschaftlich anzusehen. Dieses erwerbswirtschaftliche Verhalten ihrer Tochtergesellschaften ist der MVV unter Risikogesichtspunkten zuzurechnen. Die Risikoaktiva der MVV sind daher im GS I mit 100 % anzurechnen.

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