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Erscheinung:20.12.2000 | Geschäftszeichen I 3 - 237 - 9/2000 | Thema Compliance Auslegung des § 21 Abs. 3 Nr. 4 KWG in Bezug auf § 18 KWG bei ERP-Eigenkapitalhilfedarlehen der Deutschen Ausgleichsbank

Ich stimme Ihrer Auffassung zu:

§ 21 Abs. 3 Nr. 4 KWG ist auf ERP-Eigenkapitalhilfedarlehen der Deutschen Ausgleichsbank anzuwenden, so dass die Hausbank sich nicht nach § 18 KWG die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers offenlegen zu lassen braucht, wenn der Hausbankanteil - ggf. zuzüglich weiterer nicht privilegierter Engagements an die betreffende Adresse - 500 TDM nicht überschreitet.

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