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Erscheinung:20.05.2020, Stand:geändert am 17.05.2022 | Thema Maßnahmen BaFin setzt Geldbußen fest

Die BaFin hat am 8. Mai 2020 gegen eine natürliche Person Geldbußen in Höhe von 190.000 Euro wegen Verstößen gegen § 21 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) a.F. festgesetzt.

Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.

Aktualisierung (02.06.2020):

Gegen den Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt.

Aktualisierung (17.05.2022):

Als Ergebnis der mündlichen Verhandlung hat das Amtsgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 6. April 2022 gegen die natürliche Person nach Erörterung der Sach- und Rechtslage Geldbußen in Höhe von insgesamt 38.000 Euro festgesetzt.

Das Urteil ist rechtkräftig.

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