Erscheinung:20.05.2020, Stand:geändert am 17.05.2022 | Thema Maßnahmen BaFin setzt Geldbußen fest
Die BaFin hat am 8. Mai 2020 gegen eine natürliche Person Geldbußen in Höhe von 190.000 Euro wegen Verstößen gegen § 21 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) a.F. festgesetzt.
Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.
Aktualisierung (02.06.2020):
Gegen den Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt.
Aktualisierung (17.05.2022):
Als Ergebnis der mündlichen Verhandlung hat das Amtsgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 6. April 2022 gegen die natürliche Person nach Erörterung der Sach- und Rechtslage Geldbußen in Höhe von insgesamt 38.000 Euro festgesetzt.
Das Urteil ist rechtkräftig.