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Erscheinung:15.05.2020, Stand:geändert am 17.05.2022 | Thema Maßnahmen BaFin setzt Geldbußen fest

Die BaFin hat am 21. April 2020 gegen eine natürliche Person Geldbußen in Höhe von 360.000 Euro wegen Verstößen gegen § 21 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) a.F. festgesetzt.

Gegen den Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt.

Aktualisierung (17.05.2022):

Als Ergebnis der mündlichen Verhandlung hat das Amtsgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 06. April 2022 gegen die natürliche Person nach Erörterung der Sach- und Rechtslage Geldbußen in Höhe von insgesamt 62.000 Euro festgesetzt.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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