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Erscheinung:04.03.2022, Stand:geändert am 27.01.2023 | Thema Maßnahmen BaFin setzt Geldbußen fest

Die BaFin hat am 22. Februar 2022 gegen eine natürliche Person Geldbußen in Höhe von 72.000 Euro wegen Verstößen gegen §§ 33 Absatz 1 Satz 1, 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) festgesetzt.

Gegen den Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt.

Aktualisierung (27.01.2023):

Am 7. Dezember 2022 wurde der Einspruch durch Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main verworfen.

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

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