Erscheinung:02.05.2022, Stand:geändert am 12.05.2022 | Thema Maßnahmen BaFin setzt Geldbuße fest
Die BaFin hat am 12. April 2022 gegen eine natürliche Person eine Geldbuße in Höhe von 11.000 Euro wegen eines Verstoßes gegen Artikel 19 Absatz 1 der Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation – MAR) festgesetzt.
Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.
Aktualisierung (12.05.2022):
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.