BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:02.12.2019 | Thema Investmentfonds Merkblatt zur Abgabe von Meldungen gemäß § 38 Derivateverordnung

Für die Berichte über Derivate gemäß § 38 der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (Derivateverordnung - DerivateV) ist eine Meldung entsprechend dem Muster nach Anhang I dieses Merkblattes zu verwenden. Das Merkblatt dient der Erläuterung der Mustertabellen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat für jeden verwalteten OGAW eine entsprechende Meldung vorzunehmen. Für offene Publikums-AIF gemäß § 214 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) und für Special-AIF nach § 284 KAGB ist vorerst keine Meldung erforderlich.

Zusatzinformationen

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Wir freuen uns über Ihr Feedback