Erscheinung:27.02.2020 Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein verfügt zwangsweise Übertragung des Versicherungsbestandes der Sikura Leben AG
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein hat den Versicherungsbestand des liechtensteinischen Lebensversicherers Sikura Leben AG mit sofortiger Wirkung auf die liechtensteinische Quantum Leben AG übertragen. Außerdem wurde der Sikura Leben AG die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb entzogen.
Nach Angaben der FMA gehe der komplette Versicherungsbestand, der auch Verträge mit Versicherungsnehmern in Deutschland umfasse, auf die Quantum Leben AG über. Dort würden die Versicherungsverträge unverändert und ohne Unterbrechung weitergeführt. Dies bedeute konkret, dass die Quantum Leben AG alle Rechte und Pflichten übernehme, die aus den laufenden Verträgen resultierten. Ebenso würden die zugrundeliegenden Mittel auf die Quantum Leben AG übertragen. Im Grunde ändere sich für die Versicherungsnehmer einzig der Vertragspartner.
Aufgrund des Sitzlandprinzips übt die Finanzaufsicht über diesen Versicherer nicht die BaFin aus, sondern die FMA in Liechtenstein. Die BaFin steht mit ihr in engem Kontakt.
Verbraucher können ihre Fragen auch unmittelbar an die FMA richten. Sie informiert Verbraucher laufend über ihre Internetseite. Auch die BaFin steht für Auskünfte zur Verfügung.
Informationen für Verbraucher:
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
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9490 Vaduz, Liechtenstein
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