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Erscheinung:08.03.2019 | Thema Unerlaubte Geschäfte GPay Ltd.: BaFin ordnet Einstellung der grenzüberschreitenden Anlageberatung und des Eigenhandels an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 26. Februar 2019 gegenüber der GPay Ltd., Slough, die sofortige Einstellung der grenzüberschreitenden Anlageberatung und des Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen ruft deutsche Kunden unter deutscher und britischer Telefonnummer an und bietet ihnen auf der von ihm betriebenen Handelsplattform XTraderFx (www.xtrader-fx.com, www.xtraderfx.com, www.xtraderfx.net) Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFD) auf Kryptowährungen, Währungen, Rohstoffe, Indizes und Aktien an.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die Anlageberatung und den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 1a und Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht. Es handelt daher unerlaubt. Das Unternehmen GPay Ltd. trat auch unter dem Namen cryptopoint auf.

Derzeit tritt eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen an den Markt heran. Bei einigen besteht auch der Verdacht der organisierten Kriminalität. Die BaFin und die Polizei haben bereits Anfang Dezember 2018 vor betrügerischen internationalen Online-Handelsplattformen gewarnt. Zudem veröffentlicht die BaFin auf ihrer Webseite weitere Informationen zu unerlaubt betriebenen Geschäften einzelner Handelsplattformen.

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