Erscheinung:24.02.2022, Stand:geändert am 15.01.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte Stern Invest GmbH, angeblich Frankfurt am Main: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Stern Invest GmbH, angeblicher Sitz in der Europa-Allee 2, 60327 Frankfurt am Main, entgegen eigener Darstellung keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Stern Invest GmbH, die entgegen eigenen Angaben im Impressum ihrer Internetseite sterninvest.de nicht im Handelsregister eingetragen ist, nimmt unaufgefordert telefonischen Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, um ihnen angebliche vorbörsliche Aktien der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft (kurz: Porsche AG) anzubieten.
Diese unrechtmäßigen Angebote stammen weder von der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft noch von der Volkswagen AG. Am 22. Februar 2022 hat die Volkswagen AG über den aktuellen Stand zu Gesprächen über einen möglichen Börsengang der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft informiert und in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es dazu noch keine finalen Entscheidungen gibt.
In jüngster Zeit häufen sich die Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden. Diese Aktien werden jedoch nach Zahlung durch die Käufer nicht geliefert und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar.
Die BaFin hat bereits mehrfach vor dieser Praxis gewarnt, zuletzt am 16. Februar 2022.Verbraucherschutzorganisationen und Polizei warnen bereits seit Jahren vor einem solchen Vorgehen.
Unternehmen, die Verbrauchern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Dies gilt auch für vorbörsliche Aktien. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt, finden Sie in der Unternehmensdatenbank. Auch liegt der für ein öffentliches Angebot erforderliche Wertpapierprospekt für die genannte Aktie nicht vor. Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, ist in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.