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Erscheinung:01.04.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Social Finance Invest, Berlin: Betreiberin der Website social-finance-invest.com ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Social Finance Invest mit angeblicher Geschäftsanschrift in Berlin keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Auf der Internetseite social-finance-invest.com wird die Vergabe von Krediten angeboten. In diesem Zusammenhang gibt die Social Finance Invest in Vertragsunterlagen missbräuchlich an, sie sei eine Abteilung der Vivid Money GmbH, um eine Beaufsichtigung bzw. Erlaubnis der BaFin vorzutäuschen.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

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