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Erscheinung:17.08.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Betreiberin der Website bernstein-finanz.com ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Betreiberin der Website bernstein-finanz.com, der Bernstein Finanzdienst GmbH mit angeblicher Geschäftsanschrift in Hamburg, keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Bernstein Finanzdienst GmbH bietet die Vergabe von Krediten an.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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