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Erscheinung:23.01.2020 | Thema Unerlaubte Geschäfte Deniz Financial Investment (firmierend auch unter: Deniz Finanzinvestition) ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Deniz Financial Investment (firmierend auch unter: Deniz Finanzinvestition) keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Deniz Financial Investment (firmierend auch unter: Deniz Finanzinvestition) spricht potentielle deutsche Kunden per E-Mail an und wirbt unter anderem für den Abschluss von persönlichen Darlehen, gewerblichen Krediten und Geschäftskrediten. Das Unternehmen wirbt damit, es sei „eine private und legitime Kreditvergabegesellschaft“, die Kredite bis zu einem Höchstbetrag von 20 Millionen Euro vergebe und „alle Arten von Darlehensdienstleistungen“ erbringe. Das Unternehmen gibt weder seine Rechtsform noch seinen Sitz an.

Die BaFin weist darauf hin, dass unerlaubt tätige Unternehmen häufig Namen wählen, die bei potentiellen Kunden Vertrauen wecken. Die Deniz Financial Investment suggeriert mit ihrer Firmierung und der von ihr verwendeten E-Mail-Adresse als beaufsichtigtes Institut tätig zu sein.

Hinweis

Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse gemäß § 4 Absatz 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) nur im öffentlichen Interesse wahr. Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann sie Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.

Sie können die BaFin aber bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie konkrete Hinweise zu den hier genannten Anbietern haben, beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, E-Mail-Adressen, Ruf- und Faxnummern der Kommunikationspartner oder die Kontoverbindung des Anbieters, dann wenden Sie sich an unsere Hinweisgeberstelle.

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