Erscheinung:10.07.2020 Coronakrise
EBA erläutert Leitlinien zu allgemeinen Zahlungsmoratorien
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA geht in einem am 7. Juli veröffentlichten Bericht (EBA Report on the Implementation of Selected COVID-19 Policies) auf Fragen ein, die sich Aufsichtsbehörden und Kreditinstituten im Zusammenhang mit COVID-19 stellen.
Zu den Leitlinien zu allgemeinen Zahlungsmoratorien vom 2. April 2020 (siehe „EBA veröffentlicht Leitlinien zu allgemeinen Zahlungsmoratorien“) enthält der Bericht eine Reihe von Antworten auf offene Auslegungsfragen. Er liefert zudem einen Überblick über Zahlungsmoratorien innerhalb der Europäischen Union.
Außerdem benennt die EBA Kriterien, um europaweit Klarheit darüber zu schaffen, wie es aufsichtsrechtlich zu bewerten ist, wenn COVID-19-Verluste die Eigenkapitalanforderungen beeinflussen. Der Bericht fordert Kreditinstitute auf, Informationen über Datenverluste zu sammeln. Dies darf bei der Festlegung von Eigenkapitalanforderungen jedoch keine Rolle spielen.
Die EBA geht davon aus, den Bericht zu einem späteren Zeitpunkt aktualisieren zu müssen.
Schon jetzt möchte die BaFin für den Bereich der operationellen Risiken ihre Verwaltungspraxis weiter konkretisieren:
Fußnote
- 1 Zum Vergleich kann hier die Entscheidung einiger zentraleuropäischer Staaten gesehen werden, die es Konsumenten erlaubten, Euro- und Schweizer-Franken-Kredite auf Basis staatlich festgelegter Wechselkurse zu tilgen. Auch hier vertreten BaFin und Bundesbank die Ansicht, dass dies OpRisk-Ereignisse sind. Sie haben in diesen Fällen die Institute aufgefordert, die Ereignisse mit den damit verbundenen Kosten in ihre Datensammlungen aufzunehmen.