Erscheinung:09.01.2020 | Thema Eigenmittel Nettinganzeigen: BaFin konsultiert Formular
Die BaFin hat den Entwurf eines Formulars für Nettinganzeigen nach Artikel 295 ff. der europäischen Eigenmittelverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) zur Konsultation gestellt. Stellungnahmen nimmt sie bis zum 6. März 2020 entgegen.
Das Formular richtet sich an weniger bedeutende Institute (Less Significant Institutions – LSIs), Nicht-CRR-Kreditinstitute, für die nach § 1a Kreditwesengesetz (KWG) die CRR entsprechend anzuwenden ist und CRR-Wertpapierfirmen. Sie können die Nettingvereinbarungen zwecks Anerkennung der risikomindernden Wirkung bei der BaFin einreichen.
Die BaFin orientiert sich an dem Anerkennungsverfahren der Europäischen Zentralbank (EZB), um möglichst einen Gleichlauf regulatorischer Anforderungen sicherzustellen. Daher nutzt sie deren am 10. Oktober 2019 veröffentlichtes Anzeigenformular für bedeutende Institute (Significant Institutions – SIs) als Basis für die Konsultation.