Erscheinung:29.11.2017, Stand:geändert am 07.07.2025 | Thema OTC-Derivate Warenderivate: Durch die BaFin festgelegte Positionslimits
Inhalt
Durch die BaFin festgelegte Positionslimits
Festlegung von Positionslimits
Positionslimits werden durch die zuständige Behörde des Mitgliedstaates festgelegt, in dem der Handelsplatz, an dem das Warenderivat vornehmlich gehandelt wird, seinen Sitz hat. Gemäß den §§ 54 ff. WpHG ist die BaFin die für Deutschland zuständige Behörde.
Nach § 54 Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ist die Anwendung von Positionslimits mittlerweile auf Derivate auf landwirtschaftliche Erzeugnisse und auf solche „kritischen oder signifikanten“ Warenderivate beschränkt, deren Open Interest, also deren Summe aller offenen Positionen, durchschnittlich mindestens 300.000 handelbare Einheiten beinhaltet. Rohstoffzertifikate sind generell von der Anwendung von Positionslimits ausgenommen.
ESMA-Stellungnahmen zu Positionslimits
Nach Art. 57 Abs. 5 MiFID II haben die national zuständigen Aufsichtsbehörden die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) über Positionslimits in Warenderivaten, die sie zu setzen beabsichtigen vor deren Erlass zu unterrichten. ESMA hat daraufhin binnen zweier Monate eine Stellungnahme gegenüber der nationalen Aufsichtsbehörde abzugeben, ob die Positionslimits im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben stehen. Die nationale Aufsichtsbehörde kann daraufhin ihr Positionslimit entsprechend anpassen oder ein Positionslimit erlassen, das der Stellungnahme von ESMA zuwiderläuft, vorausgesetzt, die Behörde veröffentlicht auf ihrer Website eine Begründung.
In Kraft getretene Positionslimits
Die BaFin hat zum gegenwärtigen Zeitpunkt die nachfolgend aufgeführten Positionslimits per Allgemeinverfügung festgelegt. Das jeweilige Positionslimit gilt, soweit einschlägig, sowohl für den Future- als auch den Options-Kontrakt. Optionen werden dabei gemäß den Vorgaben der ESMA „Q&A on MiFID II and MiFIR commodity derivatives topics“ im Abschnitt „Positionslimits“ entsprechend ihrem Delta gewichtet.
Die BaFin weist darauf hin, dass sie nach § 54 Abs. 5 WpHG befugt ist, von der Möglichkeit des Widerrufs eines Positionslimits Gebrauch zu machen, um gegebenenfalls flexibel auf neue Tatsachen reagieren zu können, die eine Anpassung des Positionslimits rechtfertigen oder notwendig machen.
Sämtliche unten aufgeführten Derivate auf landwirtschaftliche Erzeugnisse, die an deutschen Handelsplätzen gehandelt werden oder deren höchstes Volumen an deutschen Handelsplätzen gehandelt wird, sieht die BaFin nach derzeitigem Kenntnisstand als illiquide an. Es gilt in derartigen Fällen immer das Positionslimit von 10.000 handelbaren Einheiten sowohl für den Spot Monat als auch für die anderen Monate.
Einziger signifikanter Warenderivate-Kontrakt ist derzeit der THE Natural Gas Future der EEX, der daher Positionslimits der BaFin unterliegt (s.u.). Der an der EEX gehandelte TTF Natural Gas Future und ökonomisch gleichwertige außerbörsliche Kontrakte unterliegen Positionslimits der niederländischen AFM (siehe Meldung der BaFin vom 25.06.2024).
Warenderivat- kontrakt | Handelsplatz | Venue Product Code Future / Option | Positionslimit für den Spot-Monat | Positionslimit für andere Monate |
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European Butter Future | European Energy Exchange AG (EEX) | FABT | 10.000 handelbare Einheiten | 10.000 handelbare Einheiten |
European Skimmed Milk Powder Future | European Energy Exchange AG (EEX) | FASM | 10.000 handelbare Einheiten | 10.000 handelbare Einheiten |
European Whey Powder Future | European Energy Exchange AG (EEX) | FAWH | 10.000 handelbare Einheiten | 10.000 handelbare Einheiten |
European Liquid Milk Future | European Energy Exchange AG (EEX) | FALM | 10.000 handelbare Einheiten | 10.000 handelbare Einheiten |
European Processing Potato Future | European Energy Exchange AG (EEX) | FAPP | 10.000 handelbare Einheiten | 10.000 handelbare Einheiten |
The Natural Gas Future | European Energy Exchange AG (EEX) | GOB | 17.938.800 MWh | 53.054.650 MWh |
Die Liste ist nicht abschließend und wird um weitere, an deutschen Handelsplätzen gelistete Kontrakte erweitert sobald diese als liquide Derivate auf landwirtschaftliche Erzeugnisse oder als kritische oder signifikante Warenderivate einzustufen sind und die Zuständigkeit der BaFin gegeben ist. Jedem Erlass eines Positionslimits geht eine Anhörung voraus, während derer Betroffene Stellungnahmen abgeben können.