Erscheinung:25.05.2021, Stand:geändert am 25.06.2021 | Geschäftszeichen WA 54-Wp 7115-2021/0110 | Thema Prospekte Konsultation 07/2021- Entwurf des Merkblatts zum Verbot von Blindpool-Konstruktionen im Vermögensanlagengesetz
Konsultation 07/2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei stelle ich den Entwurf des Merkblatts zum Verbot von Blindpool-Konstruktionen im Vermögensanlagengesetz zur öffentlichen Konsultation vor.
Das geplante Merkblatt legt, flankierend zur Einführung eines Blindpool-Verbots für Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte und Vermögensanlagen-Informationsblätter durch Einfügung eines § 5b Abs. 2 VermAnlG durch das Anlegerschutzstärkungsgesetz, anhand bestimmter Kriterien fest, welche Gestaltungen künftig von dem Blindpool-Verbot erfasst sind bzw. welche Angaben in den Prospekten und VIB künftig erwartet werden, damit eine Angabe als „konkret“ im Sinne von § 5b Abs. 2 VermAnlG in Verbindung mit der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV) bzw. in Verbindung mit § 13 Vermögensanlagengesetz für Vermögensanlagen-Informationsblätter gilt.
Es soll sicherstellen, dass dem Markt einheitliche Kriterien vorgegeben werden und dass nur solche Prospekte und Vermögensanlagen-Informationsblätter bei der BaFin eingereicht und gebilligt werden, die diesen Kriterien entsprechen.
Sie haben die Möglichkeit, der Bundesanstalt Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf unter Angabe des Geschäftszeichens „WA 54-Wp 7115-2021/0110“ und des Betreffs „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 07-2021“ bis zum 04.06.2021 bitte ausschließlich per E-Mail an die Adresse Konsultation-07-21@bafin.de abzugeben.
Ich beabsichtige, die eingereichten Stellungnahmen auf der Homepage der BaFin im Internet zu veröffentlichen, um die Transparenz meines Verwaltungshandelns zu erhöhen. Daher bitte ich mitzuteilen, ob Sie in die Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme, deren Weitergabe an Dritte oder deren Verwertung ausdrücklich einwilligen, insbesondere vor dem Hintergrund der in der Stellungnahme möglicherweise erhaltenen vertraulichen Informationen. Sollte Ihre Stellungnahme vertrauliche Informationen, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, von gruppenangehörigen Unternehmen oder sonstigen Dritten enthalten, möchte ich Sie bitten, mir auch den Nachweis über die erteilte Einwilligung der betroffenen Personen zur Veröffentlichung, Weitergabe oder Verwertung dieser Informationen zu übermitteln.
Außerdem bitte ich Sie, Ihre Stellungnahme frei von personenbezogenen Daten abzugeben (zum Beispiel als Anlage zu Ihrem Anschreiben). Bitte beachten Sie für den Fall, dass Sie in die Veröffentlichung, Weitergabe oder Verwertung Ihrer Stellungnahme einwilligen: Sollten Sie in diesem Fall eine Stellungnahme gleichwohl mit personenbezogenen Daten abgeben wollen, möchte ich Sie bitten, zugleich den Nachweis über die erteilte Einwilligung der betroffenen Personen zur Veröffentlichung, Weitergabe oder Verwertung Ihrer in der Stellungnahme enthaltenen personenbezogenen Daten zu übermitteln.