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Erscheinung:04.03.2022, Stand:geändert am 14.06.2022 | Geschäftszeichen AM 2-K 4100-2021/0010 | Thema Sanierung/Abwicklung Konsultation 01/2022, Entwurf des Merkblatts zur externen Bail-in-Implementierung

Konsultation 01/2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei stelle ich den Entwurf des Merkblatts zur externen Bail-in-Implementierung zur öffentlichen Konsultation vor. Es handelt sich um die Erweiterung des am 13. April 2021 veröffentlichten und gleichnamigen Vorgängers.

Es enthält Vorgaben an die von den beteiligten Akteuren auszuführenden Aktivitäten, die auszutauschenden Informationen, Kommunikationskanäle, Zeitvorgaben und Formatvorlagen zur Unterstützung einer effektiven und effizienten Implementierung der Abwicklungsinstrumente der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und der Gläubigerbeteiligung gemäß §§ 89 und 90 SAG (Art. 21 und 27 SRM-VO).

Die wesentliche Erweiterung bezieht sich auf die externe Bail-in-Implementierung durch zwei internationale Zentralverwahrer (ICSDs) – Euroclear Bank und Clearstream Banking Luxembourg – bzw. einen sogenannten „ICSD Add-On“. Ferner erfolgte die Aufnahme weiterer Börsen, so dass die neue Fassung die Handelsaufhebung bzw. Handelsaussetzung an allen relevanten Börsen in Deutschland abdeckt. Zudem weitet sich der Fokus bei den von dem Institut in Abwicklung in Deutschland emittierten Instrumenten auf prozentnotierte strukturierte Schuldtitel.

Sie haben die Möglichkeit, der Bundesanstalt Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf unter Angabe des Geschäftszeichens „AM 2-K 4100-2021/0010“ und des Betreffs „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 01-2022“ bis zum 15.04.2022 bitte ausschließlich per E-Mail an die Adresse Konsultation-01-22@bafin.de abzugeben.

Ich beabsichtige, die eingereichten Stellungnahmen auf der Homepage der BaFin im Internet zu veröffentlichen, um die Transparenz meines Verwaltungshandelns zu erhöhen. Daher bitte ich mitzuteilen, ob Sie in die Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme, deren Weitergabe an Dritte oder deren Verwertung ausdrücklich einwilligen, insbesondere vor dem Hintergrund der in der Stellungnahme möglicherweise erhaltenen vertraulichen Informationen. Sollte Ihre Stellungnahme vertrauliche Informationen, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, von gruppenangehörigen Unternehmen oder sonstigen Dritten enthalten, möchte ich Sie bitten, mir auch den Nachweis über die erteilte Einwilligung der betroffenen Personen zur Veröffentlichung, Weitergabe oder Verwertung dieser Informationen zu übermitteln.

Außerdem bitte ich Sie, Ihre Stellungnahme frei von personenbezogenen Daten abzugeben (zum Beispiel als Anlage zu Ihrem Anschreiben). Bitte beachten Sie für den Fall, dass Sie in die Veröffentlichung, Weitergabe oder Verwertung Ihrer Stellungnahme einwilligen: Sollten Sie in diesem Fall eine Stellungnahme gleichwohl mit personenbezogenen Daten abgeben wollen, möchte ich Sie bitten, zugleich den Nachweis über die erteilte Einwilligung der betroffenen Personen zur Veröffentlichung, Weitergabe oder Verwertung Ihrer in der Stellungnahme enthaltenen personenbezogenen Daten zu übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

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