Datum: 21.07.202116. Welche Formulare sind für Anzeigen nach dem WpIG zu verwenden? Was gilt für die beabsichtigte Bestellung von Geschäftsleitern?
Zahlreiche Anzeigepflichten, die bislang für Wertpapierinstitute im Kreditwesengesetz geregelt waren, wurden in das WpIG überführt. Diese Anzeigepflichten wurden bislang durch Vorschriften nach der Anzeigeverordnung oder der Inhaberkontrollverordnung konkretisiert, die auch Formulare für die Anzeigen enthielten. Bis zum Erlass einer neuen WpIG-Anzeigenverordnung und einer neuen WpIG-Inhaberkontrollverordnung können diese Formulare weiterverwendet werden.
Bitte beachten Sie hierbei, dass bereits seit 2018 die Absichtsanzeigen für die Bestellung von Geschäftsleitern oder Aufsichtsräten sowie die Anzeigen des Erwerbs oder der Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung nicht nach den Vorgaben der Anzeigen- oder Inhaberkontrollverordnung, sondern nach Europäischen Verordnungen zu erfolgen haben. Für diese Anzeigen hat die Bundesanstalt Formulare auf ihrer Homepage Wertpapierdienstleistungen , Inhaberkontrolle bei Wertpapierinstituten bereitgestellt, die zu verwenden sind.