BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 17.01.2025Worin unterscheiden sich Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze gibt das höchste Bruttoentgelt für die Berechnung des Beitrags zur jeweiligen Sozialversicherung an. Versicherungsbeiträge werden also nur jeweils auf denjenigen Teil des Einkommens erhoben, der unterhalb dieser Einkommensschwelle liegt. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich von der Bundesregierung für die Renten-/Arbeitslosenversicherung und die Kranken-/Pflegeversicherung festgelegt. Die jährliche Anpassung richtet sich nach der Entwicklung der Bruttolohnsumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer im vergangenen Kalenderjahr.

In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze für 2025 bei 5.512,50 Euro (2024: 5.175 Euro) pro Monat bzw. 66.150 Euro (2024: 62.100 Euro) pro Jahr. Die Beitragsbemessungsgrenze ist für die Beitragsberechnung zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und für den maximalen Arbeitgeberzuschuss zur GKV bzw. zur privaten Krankenversicherung relevant.

Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, bestimmt das jährliche Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers, bis zu dem in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Versicherungspflicht besteht. Diese Grenze wird jährlich von der Bundesregierung an die Entwicklung der Bruttogehaltssumme des vorherigen Kalenderjahres angepasst. Die allgemeine Versicherungspflichtgrenze liegt für 2025 bei 6.150 Euro (2024: 5.775 Euro) pro Monat bzw. 73.800 Euro (2024: 69.300 Euro) pro Jahr.

Die Versicherungspflichtgrenze ist wichtig für den Wechsel in die private Krankenversicherung. Übersteigt bei Angestellten und Arbeitern das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze, so haben sie die Wahl, eine freiwillige gesetzliche oder eine private Krankenversicherung abzuschließen.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Wir freuen uns über Ihr Feedback