Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 17.06.2024Kann der Krankenversicherer Leistungen mit der Begründung ablehnen, dass eine ärztliche Behandlung oder ein verordnetes Arzneimittel medizinisch nicht notwendig sei?
Versicherungsfall in der privaten Krankenversicherung ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung. Sollte der Arzt des Versicherungsunternehmens die Behandlungen oder das Arzneimittel nicht für medizinisch notwendig halten, wird der Versicherer die Erstattung der entstandenen Kosten ablehnen. Im Streitfall kann über medizinische Fachfragen nur ein Gericht verbindlich entscheiden. Die BaFin ist dazu nicht befugt.