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Erscheinung:27.04.2021, Stand:geändert am 14.03.2025Was versteht man unter einem Rabattschutz und einem Rabattretter?

Bei „Rabattschutz“ und „Rabattretter“ handelt es sich um Vertragsklauseln, die als Sondereinstufung unter bestimmten Voraussetzungen Vertragsbestandteil werden. Jedoch bieten nicht alle Versicherer einen Rabattschutz oder einen Rabattretter an.

Der Rabattretter bzw. Rabattschutz gilt jeweils nur zwischen den jeweiligen Vertragspartnern. Bei einem Versicherungswechsel wird bei der Übertragung der Schadenfreiheitsklasse zu einem anderen Versicherer nicht der Schadenfreiheitsrabatt, sondern der tatsächliche Schadenverlauf berücksichtigt. Etwaige Sondereinstufungen und Sondervereinbarungen mit dem vorherigen Versicherer, zu denen auch der Rabattretter bzw. Rabattschutz gehört, werden bei einem Versicherer-Wechsel nicht übertragen.

Rabattschutz

Den Rabattschutz gibt es in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung. Wenn der Versicherer einen Rabattschutz anbietet, kann dieser in der Regel als zusätzliche kostenpflichtige Tarifoption vereinbart werden. Das bedeutet, dass für den zusätzlichen Schutz ein Aufpreis bezahlt werden muss. Damit der Schutz vereinbart werden kann, muss in der Regel mindestens eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse erreicht sein, beispielsweise SF4 oder SF6. Üblicherweise muss der Versicherungsnehmer auch ein bestimmtes Mindestalter haben, häufig 23 Jahre.

Nach einem selbstverschuldeten Unfall wird der Versicherungsvertrag normalerweise im darauffolgenden Jahr in eine niedrigere (schlechtere) Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Dies hat einen höheren Versicherungsbeitrag zur Folge. Wurde ein Rabattschutz vereinbart, wird die Schadenfreiheitsklasse und damit einhergehend der zugeordnete Schadenfreiheitsrabatt im Schadenfall im darauffolgenden Jahr nicht zurückgestuft. Mindestens einen Schaden pro Jahr hat der Versicherungsnehmer mit einem Rabattschutz frei, ohne die Schadenfreiheitsklasse zu verlieren.

Rabattretter

Den Rabattretter gibt es in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung. Der Rabattretter bewahrt den Versicherungsnehmer vor dem Verlust seines Schadenfreiheitsrabatts. Eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse verhindert er hingegen nicht. Ähnlich wie beim Rabattschutz muss mitunter eine zusätzliche Option abgeschlossen werden. Teilweise wird auch eine kostenlose Form des Rabattretters in Tarifen angeboten. Die meisten Kfz-Versicherungen bieten diese Möglichkeit allerdings erst, wenn der Versicherungsnehmer eine hohe Schadenfreiheitsklasse (z.B. SF25) erreicht hat. In Neuverträgen ist der Rabattretter unüblich.

Kommt es bei einem Versicherungsnehmer mit Rabattretter zu einem selbstverschuldeten Unfall, so erfolgt zwar eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse im Folgejahr. Der Rabattretter bewirkt aber, dass die Zurückstufung nur in dem Maße erfolgt, dass der bisherige Versicherungsbeitrag nicht steigt. Ein fiktives Beispiel: Rückstufung von SF 25 (30 %) nur nach SF 22 (30%) und nicht nach SF 16 (36%).

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