Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 21.09.2021Ich habe nach einem Unfall den Schaden meiner Versicherung gemeldet. Der Fahrer des anderen Wagens hat den Schaden aber nicht geltend gemacht. Darf meine Versicherung mich trotzdem in den Prozenten hochstufen?
Ja. Aufgrund der Schadenmeldung hat der Versicherer eine sogenannte Schadenrückstellung gebildet. Zur Bildung einer solchen Rückstellung ist ein Versicherer verpflichtet, wenn die Möglichkeit besteht, dass er aufgrund haftpflichtrechtlicher Bestimmungen oder eines Gerichtsurteils Zahlungen an den Unfallgegner erbringen muss.
Die Schadenrückstellung wird aber in den drei auf die Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren wieder aufgelöst. Wenn der Versicherer in dieser Zeit keine Entschädigungsleistungen erbracht hat, wird der Vertrag wieder als schadenfrei behandelt. Der Vertrag wird dann in die Schadenfreiheitsklasse eingestuft, die ohne den gemeldeten Unfall erreicht worden wäre und die zu viel gezahlten Prämien werden erstattet.