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Datum: 05.10.2022Ich möchte meine Immobilie verkaufen und meinem Kreditgeber ein anderes Grundstück als Sicherheit für das Darlehen anbieten. Muss er akzeptieren?

Nach den in der Rechtsprechung festgelegten Maßstäben kann ein zur vorzeitigen Darlehensablösung berechtigter Kreditnehmer den Austausch bestehender Darlehenssicherheiten verlangen, wenn

  • die als Ersatz gebotene Sicherheit das Risiko des Kreditgebers genauso gut abdeckt wie die bestehende,
  • der Darlehensnehmer die Kosten des Austauschs, wie Notar- und Grundbuchkosten, selbst trägt und
  • dem Kreditgeber keine Nachteile bei der Verwaltung oder Verwertung der Ersatzsicherheit entstehen.

Die Bank darf dem Darlehensnehmer bei einem solchen Sicherheitentausch keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen.

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