Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 27.01.2023Bleiben meine Ansprüche auf eine Betriebsrente erhalten, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?
Ob Ansprüche auf eine Betriebsrente bei einem Wechsel des Arbeitgebers erhalten bleiben, hängt von mehreren Faktoren ab – unter anderem davon, ob sich der Arbeitgeber an der Finanzierung der Betriebsrente beteiligt oder nicht.
Bei einer Finanzierung über eine Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer bleiben die Ansprüche aus den geleisteten Beiträgen nach einem Arbeitgeberwechsel auf jeden Fall erhalten. Das gilt auch für die gesetzlich festgelegten Arbeitgeberzuschüsse.
Erfolgt die Finanzierung ausschließlich durch den Arbeitgeber, hängt es von mehreren Faktoren ab, ob die Anwartschaft auf eine Betriebsrente erhalten bleiben. Dazu zählen der Zeitpunkt der Leistungszusage, die Bestandsdauer der Leistungszusage zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und das Lebensalter des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.