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Erscheinung:03.08.2012, Stand:geändert am 03.01.2018 Müssen Negativanzeigen abgegeben werden, wenn keine Mitarbeiter mit der Anlageberatung betraut werden oder Vertriebsbeauftragte sind?

Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind zur Anzeige verpflichtet, soweit die Tatbestände des § 87 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 Satz 2 WpHG jeweils erfüllt sind. Besteht keine Anzeigepflicht, ist eine Negativanzeige weder vorgeschrieben noch möglich.

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