Datum: 03.08.2012 Welche Kodierung für Unicode-Zeichen wird bei den Feldern der Formulare des Fachverfahrens verwandt? Können Umlaute verwandt oder ersetzt werden?
Es wird das 8-bit Universal Character Set Transformation Format (UTF-8) verwandt.
Umlaute, das heißt ä, ö, ü oder ß in abschließender Aufzählung, sowie Sonderzeichen (z.B. å, ç, č, è, é, ë oder ñ) werden berücksichtigt. Die Anzeige wird unverändert übernommen. Umlaute muss der Melder so anzeigen, wie sie im amtlichen Ausweis und Pass des Mitarbeiters angegeben sind. Sonderzeichen hingegen kann der Melder alternativ auch ersetzen, soweit er hierzu Bedarf sieht. Seitens der Datenbank werden Sonderzeichen aber berücksichtigt.
Entscheidend in allen Fällen ist, dass der Melder stets dieselbe Schreibweise verwendet (z.B. stets die Verwendung von „Sänger“ und nicht die Abwandlung „Saenger“).