Datum: 01.09.2022Wertreferenzierende Token (sogenannte “Stablecoins“ - Marketingbezeichnung):
Wertreferenzierende Token sind von nicht-staatlicher Seite geschaffene Kryptowerte, die in ihrer Wertentwicklung an gesetzliche Zahlungsmittel (z. B. US-Dollar oder Euro) oder andere Vermögenswerte (z.B. Gold, Wertpapiere, andere Kryptowerte oder eine beliebige Mischung hiervon) gekoppelt sind. Die stabile Relation des Token zum Referenzwert soll über eine Vielzahl unterschiedlicher Verfahren bewerkstelligt werden. Dies kann z. B. über das Halten einer Reserve auf der Blockchain („on-chain“), außerhalb der Blockchain („off-chain“) oder über algorithmische Verfahren erfolgen. Wertreferenzierende Token sollen dadurch wertstabiler als andere Kryptowerte sein. Anders als bei Security Token (s. u.) sind die zugrundeliegenden Werte oder Rechte daran aber nicht zwingend im Token verkörpert. Bei den so genannten Stablecoins bestehen teils starke Unterschiede bei der rechtlichen, technischen, funktionalen und ökonomischen Ausgestaltung. Allen ist gemein, dass die Kursstabilität dieser privaten Kryptowerte nicht gleichgesetzt werden kann mit der Stabilität der referenzierten Werte, insbesondere nicht staatlichen Währungen.
Ausblick: Europäische Regulierung
Das Europäische Parlament hat am 20. April 2023 die Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets Regulation – MiCAR) beschlossen. Die Zustimmung des Europäischen Rates erfolgte am 16. Mai 2023. Die Verordnung wurde am 09. Juni 2023 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht und ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. MiCAR definiert Kryptowerte als eine digitale Darstellung von Werten oder Rechten, die unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden können (Art. 3 Absatz 1 Nr. 2 MiCA). Einige Bestimmungen zu „Stablecoins“ gelten ab Juli 2024, der größte Teil der MiCA-Verordnung ab Januar 2025. In Deutschland gibt es aber keine Regelungslücke.
MiCA definiert und enthält Regelungen für die Emission und den Handel folgender Kryptowerte:
• Vermögenswertreferenzierte Token (Asset-Referenced-Token - ART)
• E-Geld Token (Electronic Money Token - EMT)
• Kryptowerte, die weder ART noch EMT sind und auch nicht in den Ausnahmenkatalog der MiCA fallen
Weitere Informationen zu MiCA, inkl. EMT und ART, finden Sie in einer gesonderten Übersicht.