Datum: 01.09.2022Wie werden Hybride Token klassifiziert?
Häufig existieren Mischformen dieser Token-Arten („hybride Token“), insbesondere streben viele Anbieter für die Zukunft einen Gebrauch ihrer Utility Token (Nutzungstoken) als Zahlungsmittel an.
In diesen Fällen ist entscheidend, auf welchen Funktionen der Schwerpunkt des jeweiligen Tokens liegt. Die konkreten Umstände des Einzelfalles sind ausschlaggebend. Wenn Utility Token etwa mit der Nutzung als Tausch- oder Zahlungsmittel oder zu Anlagezwecken kombiniert werden, kommt eine Einordnung zum Beispiel als Kryptowert im Sinne des KWG/WpIG oder als Wertpapier im Sinne des KWG, WpIG und WpHG in Betracht.
Die typisierende Bezeichnung ist dabei nicht maßgeblich, auch wenn eine Kategorisierung – beispielsweise nach Payment-Token, Security Token und Utility-Token – einen ersten Anhaltspunkt für die Art des Tokens liefern kann. Sie kann jedoch keine umfassende und verbindliche aufsichtsrechtliche Einordnung ersetzen. Die BaFin prüft mögliche Prospekt- und Erlaubnispflichten daher in jedem Einzelfall unabhängig von einer solchen Bezeichnung.