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Datum: 01.09.2022Handelbarkeit am Finanzmarkt:

Handelbarkeit bezüglich Token beschreibt ein Mindestmaß an Standardisierung, Zum Besipiel die Eigenschaften der Token, mit gleichen Rechten ausgestattet zu sein. Die Token müssen miteinander im Sinne einer „Gattung“ vergleichbar sein und nach ihrer Gattung gehandelt werden können. Darüber hinaus können Krypto-Handelsplattformen im Internet die Definition eines Finanzmarktes erfüllen.

Einer Verbriefung bedarf es für den von der BaFin verwendeten aufsichtsrechtlichen Wertpapierbegriff demgegenüber nicht. Ausreichend ist vielmehr, dass der Inhaber des Token und die im Token verkörperten Rechte, beispielsweise anhand der Distributed Ledger- oder Blockchain-Technologie oder anhand vergleichbarer Technologien, jeweils dokumentiert werden können.

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