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Datum: 01.09.2022Kontaktloses Bezahlen

Kontaktloses Bezahlen kann unter Einsatz von bestimmten (Funk-)Technologien wie der Near Field Communication (NFC) erfolgen oder ohne spezielle Hardware unter Einsatz von Bezahl-Apps. NFC-Chips sind spezielle Funk-Chips, die den schnellen Datenaustausch zwischen zwei Geräten ermöglichen, beispielsweise zwischen einem NFC-fähigen Smartphone, einer mit NFC-Chip ausgestatteten Kredit-, Giro- oder Prepaid-Karte und einem Kassenautomaten.

Prepaid-Zahlungsmittel (wie z.B. Prepaid-Kreditkarten) müssen vor der Nutzung zuerst mit einem Guthaben aufgeladen werden, in der Regel durch eine Überweisung von Ihrem Bankkonto oder durch Kartenzahlung. Der Einkauf mit einem solchen Zahlungsmittel ist auf das vorhandene Guthaben beschränkt. Prepaid-Zahlungsmittelkarten können Sie online und häufig auch im stationären Handel zum Bezahlen verwenden. Ihre Ausgabe und der Vertrieb können Erlaubnistatbestände nach dem ZAG oder KWG auslösen, da es sich häufig um das E-Geld-Geschäft oder damit verwandte (Vertriebs-)Dienstleistungen handelt. Weitere Informationen hierzu finden sich in unserem Merkblatt mit Hinweisen zum Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, insbesondere unter dem Abschnitt zu E-Geld.

Die Zahlung mit einem NFC-fähigen Smartphone erfordert zusätzlich die Installation einer entsprechenden App (sogenannte Wallet-Apps).
Die kontaktfreie Bezahlung an den Kassen ist oftmals auf einen niedrigen zweistelligen Betrag (z.B. 25 Euro) begrenzt. Bei höheren Beträgen ist normalerweise die Eingabe einer PIN notwendig.

Es gibt auch Bezahl-Apps für Smartphones, die das kontaktlose Bezahlen ohne NFC-Technik im stationären Handel erlauben. Diese Apps erfordern in der Regel eine Registrierung mit persönlichen Daten sowie die Angabe von Konto- oder Kreditkarteninformationen. Anders als bei der NFC wird keine direkte Funkverbindung zwischen mobilem Endgerät und Kassenautomat genutzt. Stattdessen stellen beide Geräte eine Online-Verbindung mit einem zentralen Server her. Ein bekanntes Beispiel ist das Barcode-Verfahren, bei dem Sie mit Ihrem Smartphone einen im Kassenterminal oder auf einem Rechnungsbeleg ausgedruckten QR-Code abfotografieren müssen.
Die aufsichtsrechtlichen Konsequenzen der verschiedenen Arten kontaktloser Bezahlverfahren mit Smartphones hängen stark von der konkreten technischen wie geschäftlichen Ausgestaltung des Geschäftsmodells ab. Eine erste Orientierung bieten die umfangreichen Ausführungen in unserem Merkblatt mit Hinweisen zum Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz. Daneben weisen wir auf die Möglichkeit einer individuellen Anfrage über das Kontaktformular hin.

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