Stand:geändert am 10.09.2020 | Thema Finanzberichterstattung Verordnung (EU) 2015/534 der Europäischen Zentralbank vom 17. März 2015 über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen
Meldepflicht von Finanzinformationen (FINREP)
Basierend auf Artikel 99 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Juni 2013, hat die EZB die Verordnung (EU) 2015/534 erlassen und damit die Meldepflicht von Finanzinformationen (FINREP) auch auf National GAAP-Anwender ausgeweitet. Die Verordnung richtet sich direkt an die meldepflichtigen Institute. Sie wurde durch Verordnung (EU) 2017/1538 geändert und ergänzt. Vor diesem Hintergrund hat ein Abgleich von FINREP-Meldepositionen basierend auf dem Anhang IV zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission vom 16. April 2014 sowie weiterer Folgeverordnungen mit HGB-Voraussetzungen stattgefunden. Die in den weiteren Unterkapiteln befindlichen Tabellen stellen das Ergebnis des Abgleiches dar.