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Thema Sanierung/Abwicklung Meldewesen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist als nationale Abwicklungsbehörde nach Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe a) SRM-VO zuständig für die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung von Abwicklungsplänen und die Bewertung der Abwicklungsfähigkeit derjenigen Unternehmen oder Gruppen, für die nicht der Ausschuss für die einheitliche Abwicklung (Single Resolution Board - SRB) nach Artikel 7 Absatz 2, Absatz 4 Buchstabe b) und Absatz 5 SRM-VO zuständig ist.

Hier finden Sie Informationen über die Anzeige- und Meldepflichten für die Abwicklungsplanung und die elektronischen Meldevorschriften.

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Veröffentlichungen zum Thema

IPC-Leit­fa­den für In­sti­tu­te

Wichtige Informationen (des SRB) zur Inanspruchnahme der unwiderruflichen Zahlungsverpflichtung im Rahmen der Neuberechnung der Beiträge der im Voraus erhobenen Beiträge für die Beitragszeiträume 2016-2023 (Änderungszyklus 2025)

IPC-An­trags­for­mu­lar für den Bei­trags­zeit­raum 2025

IPC-Antragsformular für den Beitragszeitraum 2025 in xlsx-Format

IPC-Ver­trag 2025/IPC-Ver­ein­ba­rung 2025 mit SRB

Unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung und Sicherheitenvereinbarung (Beitragszeitraum 2025 – Berechnung der Änderungen

Rund­schrei­ben 02/2025 (A)

Rundschreiben 02/2025 (A) – Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit von Übertragungen in der Abwicklung (MaStrukturelle Abwicklungsinstrumente)

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