Stand:geändert am 04.12.2023 | Thema Governance Governance - Aufsichtsratsmitglieder
Rundschreiben zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern von Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen gemäß VAG
Das Rundschreiben gibt Erläuterungen zu den fachlichen und persönlichen Anforderungen, die an die Mitglieder eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans gestellt werden und den damit verbundenen Anzeigepflichten auf der Grundlage des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG).
Dieses Rundschreiben richtet sich an alle der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) nach dem VAG unterstehenden Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds, Versicherungs-Holdinggesellschaften, Unternehmen im Sinne des § 293 Abs. 4 VAG, Versicherungs-Zweckgesellschaften und gemischte Finanzholding-Gesellschaften (Unternehmen) nach Maßgabe der folgenden Ausführungen.
Für kleine Versicherungsunternehmen, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung und Sterbekassen sind hinsichtlich der Anforderungen an die Qualifikation von Mitgliedern eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans die jeweils einschlägigen Vorschriften des VAG anzuwenden. Die spezifischen Besonderheiten des jeweiligen Geschäftsmodells werden berücksichtigt.
Für alle anderen Unternehmen sind neben den Bestimmungen des VAG auch die Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 (DVO) und die EIOPA-Leitlinien zum Governance-System (EIOPA-BoS-14/253 DE) einschließlich des Technischen Anhangs zu beachten.
Hinweis zum Datenschutz:
Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung der Bundesanstalt zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten im Rahmen von Bestellungsabsichtsanzeigen sind auf der Internet-Seite der Bundesanstalt www.bafin.de in der Rubrik Die BaFin/Datenschutz/Informationen_zur_Datenverarbeitung zu finden.
Konkrete Informationen zur Datenverarbeitung bei der Anzeige der Bestellung von Mitgliedern von Verwaltungs- oder Aufsichtsratsorganen finden Sie hier.