Thema Risikomanagement ESA-Review
Beitrag aus dem Jahresbericht 2018 der BaFin
Im September 2017 legte die Europäische Kommission ihren Entwurf zur Änderung der Verordnungen über die ESAs vor. Dieser Entwurf sah vor, die bisherige Architektur der Aufsicht in der EU weitreichend zu zentralisieren und damit fundamental umzubauen. Erfolgen sollte dies mit einer Änderung der internen Steuerung (Governance) und Finanzierung, aber auch mit der Schaffung neuer Kompetenzen für die ESAs.1 Dabei ging es um eine Übertragung direkter Aufsichtsbefugnisse, die bisher auf nationaler Ebene liegen, etwa auf ESMA, die Möglichkeit, in die nationale Aufsichtsstrategie oder aber in nationale Aufsichtsverfahren einzugreifen, zum Beispiel beim Thema Outsourcing.2
Die BaFin sah die Pläne der Europäischen Kommission von Beginn an kritisch. Denn das Europäische System der Finanzaufsicht (siehe Infokasten) ist im Jahr 2010 bewusst als Netz aus nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden konstruiert worden, und dieser Ansatz hat sich bewährt. Selbstverständlich unterstützt die BaFin ausdrücklich die Rolle der ESAs, was die Schaffung von Aufsichtskonvergenz und einer gemeinsamen Aufsichtskultur in der EU angeht. Doch BaFin-Präsident Felix Hufeld fragte nicht ohne Grund auf der Jahrespressekonferenz der Aufsicht am 3. Mai 2018: „Warum etwas reparieren, was im Kern funktioniert?“ Wer die ESAs stärken wolle, solle vor allem dafür sorgen, dass sie die Kompetenzen, die sie heute bereits haben, besser nutzen können.3
Europäisches System der Finanzaufsicht
Anfang 2011 fiel der Startschuss für die drei Europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities – ESAs): die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA (European Banking Authority), ihr Pendant für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) sowie die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority). Kurz zuvor, Ende 2010, hatte bereits der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board – ESRB) seine Arbeit aufgenommen. Gemeinsam bilden die ESAs und das ESRB das Europäische System der Finanzaufsicht ESFS (European System of Financial Supervision). Dessen Sinn besteht darin, die Aufsichtspraxis in Europa zu harmonisieren sowie die makroprudenzielle Analyse und die mikroprudenzielle Aufsicht besser miteinander zu verzahnen.
Erweiterung des ESA-Reviews
Im September 2018 ergänzte die Europäische Kommission ihren Änderungsentwurf zu den Verordnungen der ESAs. Sie will die EBA damit im Kampf gegen Geldwäsche stärken. Nach einer Reihe von Skandalen sollen die Kompetenzen der ESAs in Sachen Geldwäsche nach Vorstellung der EU-Kommission für den gesamten Finanzmarkt bei der EBA gebündelt und zudem erweitert werden. Die EBA soll zum Beispiel Untersuchungen auf nationaler Ebene erzwingen können. Darüber hinaus sollen die Bemühungen der nationalen Aufsichtsbehörden im Kampf gegen Geldwäsche überprüft und die Ergebnisse veröffentlicht werden.
Bis in den Dezember 2018 hinein verhandelten der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament noch getrennt über die Vorschläge der EU-Kommission; zunächst nur für den Geldwäscheteil des ESA-Reviews konnte eine Einigung allein im Rat erreicht werden. Mitte Februar 2019 startete der Trilog, nachdem sich zuerst das Europäische Parlament auf einen Reformtext geeinigt und im Anschluss auch der Rat eine „Allgemeine Ausrichtung“ für die anstehenden Verhandlungen festgelegt hatte. Die Positionen lagen – gerade auch in zentralen Punkten – weit auseinander. Umso überraschender war der politische Abschluss des Trilogs am 21. März 2019. Dieser greift viele Vorstellungen des Rates auf; zahlreiche Ideen der EU-Kommission, welche die BaFin kritisch gesehen hatte, stehen damit nicht mehr auf der Agenda.
Fußnoten:
- 1 Vgl. hierzu Kapitalmarktunion.
- 2 Vgl. Jahresbericht 2017, Seite 58.
- 3 Rede des Präsidenten auf der Jahrespressekonferenz der BaFin 2018.