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Thema Geldwäschebekämpfung Geldwäscheprävention in Korrespondenzbankbeziehungen

Beitrag aus dem Jahresbericht 2018 der BaFin

Die Medien berichteten unter dem Schlagwort „Danske Bank“ von einem Geldwäscheskandal. Eine in Estland ansässige Niederlassung der Danske Bank A/S Kopenhagen soll von 2007 bis 2015 hohe Milliardenbeträge für Kunden gewaschen haben, die ihren Wohnsitz außerhalb Estlands hatten. In den medialen Fokus rückten auch deutsche Banken, die mit der Danske Bank in Estland eine Korrespondenzbankbeziehung unterhielten.

Die BaFin hat geprüft, inwieweit tatsächlich Transaktionen über deutsche Banken ausgeführt wurden und ob sich daraus Hinweise auf Defizite in der Geldwäscheprävention ableiten lassen. Dabei richtet sie ihren Blick vor allem auf die allgemeinen Anforderungen an Korrespondenzbankbeziehungen. Die BaFin tauscht sich fortlaufend mit den zuständigen deutschen Strafverfolgungsbehörden aus, aber auch mit verschiedenen ausländischen Aufsichtsbehörden. Im Jahr 2019 ist die Überprüfung der geldwäscherechtlichen Anforderungen an das Korrespondenzbankgeschäft bei international tätigen Banken ein Schwerpunkt.

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