Thema MVP-Portal Ad-hoc-Publizität - Mitteilung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG
Gemäß § 26 Abs. 1 WpHG hat ein Inlandsemittent, ein MTF-Emittent oder ein OTF-Emittent, der gemäß Art. 17 Abs. 1, 7 oder 8 MAR verpflichtet ist, Insiderinformationen zu veröffentlichen, diese der BaFin nach ihrer Veröffentlichung mitzuteilen („Mitteilung“). Hat ein Inlands-, ein MTF-Emittent oder ein OTF-Emittent eine Veröffentlichung nach Art. 17 Abs. 4 MAR aufgeschoben, ist er grundsätzlich verpflichtet, die BaFin gemäß Art. 6 DelVO(EU) 2016/522 unmittelbar nach Veröffentlichung der Information über den Aufschub zu informieren und schriftlich zu erläutern, inwieweit die Bedingungen für den Aufschub erfüllt sind („Aufschubmitteilung“).
Hinweis
Es ist unbedingt zu beachten, dass die Veröffentlichung der Ad-hoc-Mitteilung und deren europaweite Verbreitung unabhängig von der Mitteilung nach § 26 Abs. 1 WpHG erfolgen muss. Die europaweite Verbreitung gilt als sichergestellt, wenn Sie die Mitteilung über einen der einschlägigen Dienstleister vornehmen. Ein solcher Dienstleister übernimmt regelmäßig auch die Mitteilung nach § 26 Abs. 1 WpHG.
Elektronische Übermittlung von Mitteilungen
Hinweis
Ab dem 01.07.2025 können Mitteilungen auch in elektronischer Form an die BaFin übermittelt werden. Soweit im Vorfeld der Veröffentlichung ein Aufschub nach Art. 17 Abs. 4 MAR beschlossen wurde, kann auch diese Aufschubmitteilung gemeinsam mit der Vorabmitteilung elektronisch übermittelt werden. Dies gilt auch für Aktualisierungen und Berichtigungen nach § 4 Abs. 2 bzw. Abs. 3 WpAV. Die elektronische Übermittlung einer Mitteilung und Aufschubmitteilung an die BaFin hat über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) der BaFin zu erfolgen.
Zur elektronischen Übermittlung von Mitteilungen kann der Emittent im Fachverfahren („Ad-hoc-Publizität“) ein Online-Formular nutzen, das diverse Ausfüllhilfen bereitstellt (siehe hierzu unten unter „Zusatzinformationen“ das Informationsblatt zur Nutzung des Fachverfahrens „Ad-hoc-Publizität“).
Sie können nach Registrierung auf der MVP die Zulassung zum Fachverfahren „Ad-hoc-Publizität“ beantragen (siehe hierzu unten unter „Dokumente zum Fachverfahren“ das Informationsblatt zur Registrierung und Zulassung zum Fachverfahren „Ad-hoc-Publizität“). Sie werden nach Übersendung des Zulassungsantrags per Fax (oder Post) an die BaFin vom Fachbereich zeitnah freigeschaltet. Bitte beachten Sie, dass dies mehrere Werktage in Anspruch nehmen kann. Sollten Sie in dem Zeitraum zwischen Stellung des Zulassungsantrags und der Freischaltung eine Mitteilung übersenden müssen, verwenden Sie hierfür bitte - wie bisher – folgende Fax-Nr.: +49(0)228/4108-200.
Hinweis
Sie können das Fachverfahren „Vorabmitteilung gem. § 26 Abs. 1 WpHG“ testen. Über das Test-Verfahren werden elektronische Vorabmitteilungen nicht rechtswirksam übermittelt. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Seite des Fachverfahren „TEST Vorabmitteilung gem. § 26 Abs. 1 WpHG“. Zur Nutzung des Fachverfahrens TEST-Vorabmitteilung gem. § 26 Abs. 1 WpHG benötigen Sie eine separate Zulassung, die nicht zur rechtswirksamen Übermittlung elektronischer Vorabmitteilungen im Fachverfahren „Vorabmitteilung gem. § 26 Abs. 1 WpHG“ genutzt werden kann.
Nähere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Art. 17 MAR sowie Form und Inhalt von Mitteilungen und Aufschubmitteilungen finden Sie im Emittentenleitfaden, Modul C, Regelungen aufgrund der Marktmissbrauchsverordnung (siehe unter: BaFin - Publikationen & Daten - Emittentenleitfaden der BaFin - Modul C).
Technische Fragen zum elektronischen Fachverfahren „Ad-hoc-Publizität“ richten Sie bitte ausschließlich an: p26_1wphg@bafin.de.
Bei technischen Fragen oder Problemen betreffend Ihre Registrierung und die Nutzung der MVP wenden Sie sich bitte an den technischen Support: mvp-support@bafin.de.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass elektronische Mitteilungen erst ab dem Zeitpunkt der Freischaltung zum Fachverfahren „Ad-hoc-Publizität“ übermittelt werden können. Über die erfolgte Freischaltung werden Sie entsprechend Ihrer Angaben bei der Registrierung auf der MVP per E-Mail informiert.