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Thema Geldwäschebekämpfung Risikoanalysen

Risikoanalysen

In den letzten Jahren wurden auf europäischer, nationaler und BaFin-Ebene verschiedene Risikoanalysen im Bereich der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erstellt bzw. aktualisiert:

Im Juli 2019 wurde die supranationale Risikoanalyse der EU (SNRA) aktualisiert.

Im Oktober 2019 wurde die erste deutsche nationale Risikoanalyse (NRA) veröffentlicht.

Im März 2020 wurde die Subnationale Risikoanalyse 2019/2020 veröffentlicht. Die Abteilung GW erstellt seit mehreren Jahren subnationale Risikoanalysen (SRA) im Bereich der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Hier analysiert und bewertet sie die GW/TF-Risiken, denen der inländische Finanzsektor aktuell ausgesetzt ist und leitet entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung der festgestellten Risiken ab. Grundlage der Risikoanalyse sind nationale und internationale Erkenntnisse aus verschiedenen Quellen.

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Veröffentlichungen zum Thema

Rund­schrei­ben 08/2025 (GW)

Rundschreiben 08/2025 (GW) betreffend Drittstaaten, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen (Hochrisiko-Staaten).

Hoch­ri­si­ko­staa­ten: Ba­Fin ver­öf­fent­licht Rund­schrei­ben

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 04. Juli 2025 das Rundschreiben 08/2025 (GW) veröffentlicht. Darin informiert sie über Hochrisikostaaten, also Staaten, die in ihren Systemen Mängel zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. Diese Mängel können das internationale Finanzsystem und dessen Stabilität gefährden.

All­ge­mein­ver­fü­gung be­züg­lich der Rück­nah­me von Frei­stel­lun­gen von Vor­schrif­ten des Geld­wä­sche­ge­set­zes

Bekanntmachung vom 30. Juni 2025 nach § 41 Absatz 3 und 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 17 Absatz 2 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) zum Zwecke der Bekanntgabe der Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum 1. Juli 2025 bezüglich der Rücknahme von Freistellungen von Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GwG).

Geld­wä­sche­ge­setz: Ba­Fin nimmt Frei­stel­lun­gen zu­rück

Die Finanzaufsicht BaFin hat eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der sie im Geldwäschegesetz ermöglichte Freistellungen zurücknimmt. Die Änderungen werden zum 10. Juli 2027 wirksam.

Prä­ven­ti­on von Geld­wä­sche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung: An­zei­ge­pflich­ten di­gi­tal er­fül­len

Ab dem 13. Juni 2025 bietet die Finanzaufsicht BaFin auf ihrer Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) ein neues Fachverfahren an. Erstmals können Verpflichtete ihre geldwäscherechtlichen Anzeigepflichten digital, schnell und nachweisbar erfüllen.

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