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Erscheinung:26.09.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Investhohle.co: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website investhohle.co. Nach ihren Erkenntnissen bietet der unbekannte Betreiber darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

Auf der Website tritt der Betreiber lediglich unter der Bezeichnung InvestHöhle auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Ein Unternehmenssitz wird dort nicht angegeben, ein Impressum ist ebenfalls nicht vorhanden. In den Geschäftsbedingungen wird auf polnisches Recht verwiesen.

Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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