Thema Berichtspflichten Berichtspflichten Übermittlung der Daten FICOD
Technische Aspekte des FICOD-Berichtswesens
I. Übertragungsweg BaFin-MVP-Portal
Quantitative FICOD-Meldungen (in Bezug auf die Meldung von Risikokonzentrationen und gruppeninternen Geschäften) werden in elektronischer Form über das MVP-Portal, Fachverfahren „Versicherungsaufsicht“, Einreichung „Quantitative Finanzkonglomerate-Meldung (FICOD)“ an die BaFin übermittelt. Auf der BaFin-Webseite finden Sie detaillierte Informationen zur konkreten Handhabung des Fachverfahrens sowie aktuelle Hinweise und Bekanntmachungen.
Die Meldeverpflichtung betrifft versicherungsgeführte Finanzkonglomerate und basiert auf einer Verordnung der EU-Kommission (RTS „COMMISSION IMPLEMENTING REGULATION (EU) 2022/2454 of 14 December 2022 laying down implementing technical standards for the application of Directive 2002/87/EC of the European Parliament and of the Council with regard to supervisory reporting of risk concentrations and intra-group transactions“). Auf der BaFin-Webseite finden Sie weitere fachliche Aspekte der „Finanzkonglomerateaufsicht“.
Die Meldeverpflichtung betrifft versicherungsgeführte Finanzkonglomerate und basiert auf einer Verordnung der EU-Kommission (RTS „COMMISSION IMPLEMENTING REGULATION (EU) 2022/2454 of 14 December 2022 laying down implementing technical standards for the application of Directive 2002/87/EC of the European Parliament and of the Council with regard to supervisory reporting of risk concentrations and intra-group transactions“). Auf der BaFin-Webseite finden Sie weitere fachliche Aspekte der „Finanzkonglomerateaufsicht“.
II. XBRL-Meldungen (Quantitatives Berichtswesen)
Datenformat XBRL
Quantitative Vorlagen (so genannte Reporting Templates) sind im XBRL-Format bei der BaFin einzureichen. Allgemeine Informationen zum Standard XBRL finden Sie bspw. unter: http://xbrl.org/, http://www.xbrl.de/, http://eurofiling.info/portal/.
EIOPA-XBRL-Taxonomie
Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) veröffentlicht, auf Basis der europaweit harmonisierten quantitativen aufsichtlichen Berichtspflichten, eine XBRL-Taxonomie, die neben der verbindlichen Datensatzbeschreibung einer Meldung Prüfregeln beinhaltet, gegen die die Meldedaten validiert werden. Die EIOPA-XBRL-Taxonomie umfasst dabei für die Dauer ihrer Gültigkeit sämtliche Varianten des quantitativen FICOD-Berichtswesens (jährliche/vierteljährliche/halbjährliche Berichterstattung). Die verschiedenen Berichtsvarianten werden innerhalb der Taxonomie über so genannte Einstiegspunkte (englisch: „Entry Points“) abgebildet. Die jeweils gültige XBRL-Taxonomieversion sowie weiterführende Informationen finden Sie auf der EIOPA-Webseite.
Für Meldungen an die BaFin können grundsätzlich folgende Einstiegspunkte gewählt werden:
Frequenz | Entry point acronym | Entry point code |
Vierteljährlich (Quarterly) | qfi | .36 |
Halbjährlich (Semi-annual) | sfi | .37 |
Jährlich (Annual)afi | afi | .38 |
Validierung eingehender XBRL-Meldungen
Für die Übermittlung der Meldung via BaFin-MVP ist die XBRL-Datei in eine ZIP-Datei („äußere Meldedatei“) aufzunehmen. Damit eine Meldung als eingereicht – und die Berichterstattungspflicht damit als erfüllt – gilt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Einhaltung der Namenskonventionen. Die Meldedatei muss folgende Namenskonvention erfüllen:
FICOD_<Registernummer>_<Berichtszeitraum (JJJJ bzw. JJJJQQ)>_<laufende Nummer>[_<optionales Suffix>].zip
<Registernummer> ist die vierstellige numerische Registernummer des meldepflichtigen VU. Dies ist regelmäßig das führende VU des Finanzkonglomerats.
<Berichtszeitraum (JJJJ bzw. JJJJQQ)> ist die vierstellige numerische Jahreszahl bei einer Jahresmeldung bzw. die sechsstellige numerische Kombination aus Jahres- und Quartalszahl bei einer Quartalsmeldung. Beispielsweise 202402 für das zweite Quartal 2024. (Hinweis: Falls eine Halbjahresmeldung (Entrypoint sfi, siehe oben) erforderlich ist, wird das erste Halbjahr als Berichtszeitraum 202401 und das zweite Halbjahr als Berichtszeitraum 202402 angegeben. Die Abgrenzung zum ersten bzw. zweiten Quartal erfolgt in diesen Fällen dann über den Entrypoint sfi bzw. qfi.)
<laufende Nummer> ist eine vierstellige numerische Angabe, die aussagt, ob
es sich um die Erstmeldung („…_0001.zip“) oder um eine Korrekturmeldung
(z.B. „…_0002.zip“) zum betreffenden Berichtszeitraum handelt. Im Korrekturfall wird die vorangegangene Meldung durch eine Korrekturmeldung substituiert und die laufende Nummer um 1 erhöht. Im Regelfall, d.h. ohne Korrekturmeldung, lautet sie „0001“.
<optionales Suffix> ist eine optionale Angabe von bis zu 8 alphanumerischen Zeichen ohne Umlaute, Leerzeichen und Sonderzeichen.
Beispiele:
FICOD_4711_2024_0001.zip (Jahresmeldung des VU 4711 für 2024)
FICOD_4711_202403_0001.zip (Quartalsmeldung des VU 4711 für das dritte Quartal 2024)
FICOD_4711_202402_0001.zip (Quartalsmeldung oder Halbjahresmeldung des VU 4711 für das zweite Quartal oder zweite Halbjahr 2024)
FICOD_4711_2024_0001_20250430.zip (Jahresmeldung des VU 4711 für 2024, eingereicht am 30. April 2025)
Für die XBRL-Datei innerhalb des Zip-Archivs gelten dieselben Dateinamenskonvention. (Die Dateiendung lautet jedoch .xbrl.)
2. Taxonomische Validität. Die Meldung muss auf Basis der für den ausgewählten Berichtszeitraum jeweils gültigen Taxonomieversion aufbereitet werden. Die Meldung muss insbesondere den (in die Taxonomie integrierten) Prüfregeln des gewählten Einstiegspunktes (s.o. – Tabelle „Einstiegspunkte (‚Entry Points‘) für XBRL-Meldungen) standhalten, sofern diese anzuwenden sind. Prüfregeln sind anzuwenden, sofern sie nicht durch die EIOPA deaktiviert wurden. Deaktivierte Prüfregeln veröffentlicht die EIOPA auf ihrer Webseite.
3. Einhaltung der anzuwendenden Einreichungsregeln. Die Meldung muss die mit „MUST“ klassifizierten EIOPA-Einreichungsregeln (so genannte „Filing Rules“) einhalten, die ebenfalls auf der EIOPA-Webseite veröffentlicht werden.
Verwendung des LEI in XBRL-Meldungen
Bei der quantitativen Berichterstattung haben die Unternehmen sich durch eine Kennziffer für die juristische Person, den so genannten Legal Entity Identifier (LEI-Code), zu identifizieren. Daher ist in alle Datenfelder der XBRL-Meldung, die der Identifikation des Unternehmens dienen, der LEI-Code (NICHT: die vierstellige Registernummer) einzutragen. Für die Anmeldung am BaFin-MVP-Portal sowie für die Benennung der Meldedatei (s.o. – „Einhaltung der Namenskonventionen“) bleibt hingegen die vierstellige Registernummer relevant.