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Erscheinung:05.01.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz finanzst.com: BaFin ermittelt gegen finanzST Limited

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website finanzst.com. Die angeblich in London, Berlin, Zürich und Wien ansässige finanzST Limited bietet dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen sowie Zahlungsdienste. Konkret bietet sie den Handel mit Aktien, Rohstoffen, Indizes, Devisenpaaren und Kryptowerten an. Außerdem verspricht sie, im Forex- und Online-Handel verlorene Gelder wiederzubeschaffen.

Wer in Deutschland Zahlungsdienste, Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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