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Datum: 23.02.2024Wären ETF wie die in den USA gehandelten „Bitcoin ETF“, also börsengehandelte Fonds (Exchange Traded Funds – ETF) zur Anlage in Kryptowerte wie den Bitcoin in Deutschland und Europa zulässig?

In Deutschland ist die Emission von börsengehandelten Fonds (Exchange Traded Funds - ETF), die nur einzelne Kryptowerte wie den Bitcoin abbilden, nicht zulässig. Der Grund: Ein solcher börsengehandelter offener Publikumsfonds, der die Entwicklung eines einzigen Werts abbildet - in diesem Fall den Kryptowert Bitcoin -, widerspräche sowohl nach deutschen nationalen Produktregeln als auch den Vorgaben der Europäischen Union (EU) für harmonisierte Wertpapierfonds (OGAWs) dem für diesen Fondstyp grundlegenden, dem Anlegerschutz dienenden Prinzip der Risikomischung.

OGAW dürfen nach geltender Rechtslage zudem auch nicht direkt in Kryptowerte wie den Bitcoin investieren. Sie können an der Preisentwicklung von Kryptowerten lediglich indirekt über so genannte Delta-1-Zertifikate partizipieren. Solche Zertifikate sollen die Preisentwicklung des Basiswerts „eins zu eins“ nachbilden, bringen aber zusätzlich zu den Risiken des nachgebildeten Werts (z.B. Kursschwankungen, Hackerangriffe etc.) auch eigene spezifische Risiken mit (z.B. höhere Kosten, zusätzliche Adressrisiken, je nach Ausgestaltung auch das Risiko einer vorzeitigen Kündigung durch den Anbieter). Weitere Informationen zu Zertifikaten auf Kryptowerte finden Sie hier.

Ein Bitcoin ETF könnte daher weder als in der Bundesrepublik aufgesetztes Anlageangebot noch als für den grenzüberschreitenden Vertrieb geeigneter OGAW in anderen Mitgliedstaaten genehmigt werden.

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