BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:15.04.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur Clearstream Banking AG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Clearstream Banking AG mit rechtskräftigem Bescheid vom 19. März 2024 auf Grundlage des § 56 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe m) des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) in der Fassung des Artikels 12 des Gesetzes vom 22. Februar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 51) vier Bußgelder in Höhe von insgesamt 20.000 Euro festgesetzt.

Der Bescheid ist seit dem 6. April 2024 rechtskräftig.

Zur Meldung wechseln

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback